Überprüfung von Pandemrix im Zusammenhang mit der Schweinegrippe und Rolle der Kommission
31.8.2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-6983/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Liisa Jaakonsaari (S&D)
Am 24. August 2010 hat das nationale finnische Institut für Gesundheit und Wohlfahrt (THL) die Empfehlung ausgesprochen, die Impfung mit Pandemrix auszusetzen, bis der vermutete Zusammenhang mit Narkolepsie gründlich untersucht worden ist.
Die finnischen Behörden haben beschlossen, dieser Frage nachzugehen und haben vorsorglich empfohlen, Pandemrix in Finnland vorerst nicht mehr zu verwenden.
Die Kommission hat daraufhin die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) gebeten, eine Überprüfung von Pandemrix in die Wege zu leiten, um zu ermitteln, ob ein Zusammenhang zwischen der Impfung mit Pandemrix und Narkolepsie als möglicher schwerwiegender Nebenwirkung besteht.
Was hat die Kommission unternommen, damit die Überprüfung von Pandemrix innerhalb kürzest möglicher Zeit und auf möglichst transparente und effiziente Art und Weise den höchsten Normen in Bezug auf Unabhängigkeit und wissenschaftlicher Sachkenntnis genügt, d. h. dass Doppelarbeit der zuständigen nationalen Behörden und der EU‑Agenturen vermieden wird? Hat die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass die neue Grippe-Saison bevorsteht, neue oder bessere Maßnahmen getroffen, um die mögliche Pandemie noch wirksamer zu bekämpfen?
ABl. C 243 E vom 20/08/2011