Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an den griechischen Außengrenzen
11.11.2013
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-012766-13
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Franziska Keller (Verts/ALE)
Die Nichtregierungsorganisation ProAsyl berichtet in ihrem Bericht „Pushed Back“ über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an der griechisch-türkischen Grenze sowie in der Ägäis. Dem Bericht zufolge werden Menschen, die in Europa Schutz suchen, systematisch und brutal daran gehindert, griechisches Territorium zu betreten. Flüchtlinge werden von griechischen Einsatzkräften geschlagen, auf hoher See in seeuntüchtigen Booten wieder ausgesetzt; Geld, Handys und Ausweisdokumente werden ihnen abgenommen. Ob jemand schutzbedürftig ist, prüfen die griechischen Einsatzkräfte nicht. Fast alle Menschenrechtsverletzungen fanden im Einsatzgebiet von Frontex statt.
Ist die Kommission der Ansicht, dass Frontex die Operation an der griechisch-türkischen Grenze und in der Ägäis beenden sollte?
Prüft Frontex die Aussetzung oder Beendigung der Operation aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Frontex-Verordnung? Wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung des Exekutivdirektors dazu zu rechnen?
In der Frontex-Verordnung wird vorgeschrieben, dass der Herkunftsmitgliedstaat von Grenzschutzbeamten bei Verstößen gegen die Grundrechte oder die Verpflichtung zum internationalen Schutz geeignete Disziplinarmaßnahmen ergreift. Hat Griechenland solche Maßnahmen eingeleitet? Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies seit Beginn des Jahres geschehen?
Was unternimmt die Kommission, um zu verhindern, dass Griechenland Menschen‐ und Flüchtlingsrechte offenbar systematisch verletzt, und wie kontrolliert die Kommission, dass dafür keine EU-Mittel, etwa aus dem Außengrenzenfonds, verwendet werden?
ABl. C 228 vom 17/07/2014