Prüfung von eventuellen Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
13.11.2014
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-009211-14
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Jens Gieseke (PPE)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sollte die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa harmonisiert werden. Wie jedoch aus dem Harmonisierungsbericht der Bundesregierung (BT-Drs 18/1591) hervorgeht, scheint die geplante Harmonisierung in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt worden zu sein. Insgesamt zeigen die Schwierigkeiten bei der Durchführung der zonalen Zulassungsverfahren weiterhin den dringenden Bedarf an einer vollständigen Harmonisierung der Bewertungsgrundsätze auf EU-Ebene auf. Ebenso wichtig ist, dass die anderen Mitgliedstaaten die bereits bestehenden Bewertungsgrundsätze befolgen, vor allem bezüglich der Dokumentation ihrer Bewertung in dem Bewertungsbericht, der die Grundlage für die spätere Zulassung in Deutschland bildet.
Gartenbaubetriebe aus der deutsch-niederländischen Grenzregion weisen zudem darauf hin, dass es aufgrund der unterschiedlichen Wartezeiten bei Pflanzenschutzmitteln in den Niederlanden und in Deutschland gravierende Wettbewerbsverzerrungen gebe.
1. Wie beurteilt die Kommission die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in den Mitgliedstaaten und den Stand der Harmonisierung in der EU? Wird die Kommission hierzu einen Bericht veröffentlichen?
2. Ist nach Auffassung der Kommission die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln in den Mitgliedstaaten einer Zone vergleichbarer geworden bzw. sind vergleichbare Zulassungen vorhanden?
3. Sind der Kommission Wettbewerbsnachteile für Unternehmen einzelner Mitgliedstaaten bekannt, die durch unterschiedliche Umsetzung der Verordnung (1107/2009/EG) in den Mitgliedstaaten entstanden sind?