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Parlamentarische Anfrage - P-005868/2015Parlamentarische Anfrage
P-005868/2015

Jagd auf Zugvögel in Malta als Freizeitbeschäftigung

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-005868-15
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Anja Hazekamp (GUE/NGL) , Stefan Eck (GUE/NGL)

Am 14. April 2015 hat Malta die Jagd auf Zugvögel eröffnet. Offiziell erteilt Malta über zehntausend Jägern die Genehmigung, elftausend Turteltauben und fünftausend Wachteln abzuschießen.

1. Teilt die Kommission die Auffassung, dass es übertrieben und unverhältnismäßig ist, mehr als zehntausend Jägern die Genehmigung zu erteilen, sechzehntausend Tiere abzuschießen?

2. Laut Vogelrichtlinie dürfen abweichende Maßnahmen, etwa die Jagd auf Zugvögel in Malta als Freizeitbeschäftigung mit der Richtlinie nicht unvereinbar sein. Die Kommission achtet darauf und ergreift die erforderlichen Initiativen auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Informationen „Birdlife Malta“ berichtet seit Jahren über illegal geschossene geschützte Vogelarten sowie darüber, dass eine beträchtliche Anzahl von Vögeln getötet wird, ohne dass dies gemeldet wird. Teilt die Kommission die Auffassung, dass der Abschuss geschützter Vogelarten und die übermäßige Bejagung infolge der Jagd auf Zugvögel zum Zeitvertreib mit den Zielen der Vogelrichtlinie vereinbar sind?

3. Weshalb ist die Kommission der Auffassung, dass Malta die Bedingung nach Maßgabe des Artikel 9 Absatz 1 der Vogelrichtlinie erfüllt, nämlich dass die Hobby-Jagd auf Zugvögel nur eröffnet werden darf, „sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt“?