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Parlamentarische Anfrage - P-002567/2019Parlamentarische Anfrage
P-002567/2019

Chlorpyrifos

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-002567-19
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Saskia Bricmont (Verts/ALE) , Michèle Rivasi (Verts/ALE) , Tilly Metz (Verts/ALE) , Sarah Wiener (Verts/ALE) , Petra De Sutter (Verts/ALE) , Jutta Paulus (Verts/ALE)

Das Pestizid Chlorpyrifos ist in der Europäischen Union seit 2006 zugelassen, in acht Mitgliedstaaten allerdings verboten bzw. nie zugelassen worden. In den vergangenen Jahren sind immer mehr wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt worden, aus denen hervorgeht, wie gefährlich dieses neurotoxisch wirkende, endokrinschädliche Produkt ist (zerebrale Läsionen, Autismusrisiko, Hyperaktivität usw.). Bestimmte Personen nehmen offenbar bis zu 200 % der erlaubten Tagesdosis zu sich. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in 847 Proben eine Menge dieses Stoffes ermittelt, die über der Rückstandshöchstmenge liegt. Aufgrund des freien Warenverkehrs finden sich auch in den Ländern, in denen Chlorpyrifos verboten ist, Spuren dieses Stoffes.

1) Wäre es angesichts der zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und des Vorsorgeprinzips sowie des Grundsatzes der Subsidiarität (Handel auf dem Binnenmarkt, wodurch dieser Stoff und seine Auswirkungen weitergetragen werden) nicht angezeigt, Chlorpyrifos und seine Derivate zu verbieten?

2) Wie wird gegebenenfalls dafür gesorgt, dass dieser Stoff nicht im Rahmen von Handelsabkommen wieder nach Europa eingeführt wird?

3) Wie wird künftig dafür gesorgt, dass das berichterstattende Land seine Schlussfolgerungen der Folgenabschätzungen binnen kürzerer Fristen vorlegt, um eine De-facto-Blockade des Verfahrens zu verhindern, die zu einer automatischen Verlängerung der Zulassung des Inverkehrbringens führt?

Letzte Aktualisierung: 4. September 2019
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