• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - P-003428/2020(ASW)Parlamentarische Anfrage
P-003428/2020(ASW)

Antwort von Stella Kyriakides im Namen der Europäischen Kommission

1. Das Frühwarn‐ und Reaktionssystem (EWRS) ist ein Instrument zur frühzeitigen Warnung vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zum Austausch von Informationen über nationale Gegenmaßnahmen, das die Koordinierung der Maßnahmen erleichtern soll. Die Ausweisung von „Hochrisikogebieten“ im Zusammenhang mit COVID-19 ist allein Sache der Mitgliedstaaten. Angesichts der zunehmenden weltweiten Ausbreitung von COVID-19 Anfang März 2020 hat das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) am 2. März 2020 aufgehört, Gebiete auszuweisen, in denen mutmaßlich eine Übertragung stattfindet.[1]

2. Die Meldungen im EWRS basieren auf den Kriterien des Beschlusses 1082/2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren[2]. Die Mitgliedstaaten und die Kommission können Meldungen in das EWRS einstellen, die Kommission hat jedoch keinen Einfluss darauf, wann die Mitgliedstaaten dies tun.

3. Die Kommission und das ECDC bieten allen Mitgliedstaaten Orientierungshilfen zu COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen, richten jedoch keine Empfehlungen an einzelne Länder. Die Kommission und die Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, haben jedoch auf einer Sitzung des Gesundheitssicherheitsausschusses am 2. März 2020[3], auf der das ECDC auch seine jüngste schnelle Risikobewertung[4] vom selben Tag vorstellte, die Entwicklung der Lage erörtert. In seiner Risikobewertung empfahl das ECDC den Mitgliedstaaten, ihre Bereitschaftspläne für Pandemien, einschließlich verstärkter Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, zu aktivieren, die grundsätzlich auch die Quarantäne und Isolierung von Verdachtsfällen umfassen, um die Übertragungskette zu unterbrechen.

Letzte Aktualisierung: 5. August 2020
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen