Eintrag der isländischen Regierung in das EWRS mit der Einstufung des Skiorts Ischgl als Hochrisikogebiet
9.6.2020
Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-003428/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Bernhard Zimniok (ID)
Das Frühwarn- und Reaktionssystem für die Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten (EWRS) als Teil des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ist ein EU-weites Schnellwarnsystem zur Meldung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Es dient der Kommunikation zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, damit im Ernstfall Informationen rasch ausgetauscht werden können und in der Folge die Ausbreitung von Krankheiten verhindert wird.
Laut Medienberichten [1] stufte der isländische Chef-Epidemiologe Þórólfur Guðnason am 5 März 2020 den Wintersportort Ischgl (Österreich) als Hochrisikogebiet ein, nachdem Rückreisende aus Ischgl am 25. Februar 2020 COVID-19-Symptome gezeigt hatten. In der Folge nahm Guðnason einen Eintrag in das EWRS vor, um diese Information entsprechend zu verbreiten.
- 1.Welche konkreten Maßnahmen unternahmen die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgrund dieser Meldung?
- 2.Der erste Fall in Ischgl wurde erst am 7. März 2020, zwei Tage nach dem isländischen Eintrag in das EWRS, gemeldet. Wie ist diese Verzögerung zu erklären?
- 3.Warum empfahl die Kommission der österreichischen Regierung nach Eintrag der Meldung Islands in das EWRS nicht, den Ort Ischgl umgehend zu isolieren und alle dort anwesenden Personen – Touristen wie Einheimische – unter Quarantäne zu stellen?
- [1] https://www.gmx.at/magazine/news/coronavirus/island-coronavirus-bekaempft-lernen-34738138