Gefahren der automatischen Gesichtserkennung – neueste Enthüllungen von Journalisten im Fall „PimEyes“
13.7.2020
Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-004150/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Tiemo Wölken (S&D)
„Automatische Gesichtserkennung“ verunsichert viele Menschen. Die allgegenwärtige Überwachung und Erkennbarkeit im öffentlichen und digitalen Raum schafft Angst. Vor wenigen Monaten wurde der Skandal um die Software Clearview AI bekannt. Jetzt wurde bekannt, dass die polnische Website „PimEyes“ Gesichtserkennung für jeden ermöglicht. Nutzerinnen und Nutzer können beliebige Gesichter hochladen und finden lassen. Dazu werden auch Bilder von Daten von Plattformen wie YouTube, Instagram, Twitter und TikTok verwendet. Das Missbrauchspotential ist riesig, sowohl in der analogen Welt als auch im digitalen Raum. Eine ständige Dauerüberwachung und eine Identifizierung von Personen in Echtzeit werden unweigerlich zur Änderung unseres Verhaltens führen. Ohne großen Aufwand lassen sich durch „PimEyes“ Umfeld und Aufenthaltsort der gesuchten Person ausfindig machen. Ein Albtraum für jedes Opfer von Stalking, häuslicher Gewalt oder Mobbing. Biometrische Daten werden durch die DSGVO besonders geschützt. Eine Verarbeitung ist grundsätzlich verboten.
- 1.Wird die Kommission angesichts der Missbrauchsgefahr, die von Gesichtserkennungstechnologie ausgeht, nun doch ein Moratorium gegen Gesichtserkennungstechnologie beschließen, um Grundrechte zu schützen?
- 2.Falls nein, warum nicht?
- 3.Welche Schritte plant die Kommission gegen die Betreiber von PimEyes sowie gegen die Plattformen, deren Daten von PimEyes durchsucht werden, um sicherzustellen, dass diese Plattformen die Daten ihrer Kundinnen und Kunden endlich wirksam vor Missbrauch schützen?