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Parlamentarische Anfrage - P-006505/2020Parlamentarische Anfrage
P-006505/2020

Tierwohl und Mindeststandards für Truthühner

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung  P-006505/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Sarah Wiener (Verts/ALE)

Schon 2017 standen in der Studie „Das Wohlergehen von Tieren in der Europäischen Union“[1] die Schlussfolgerungen: „Das schlechte Wohlergehen von Truthähnen wird von keiner EU-Rechtsvorschrift verhindert.“ und „Wenn keine neuen EU-Rechtsvorschriften […] erlassen werden, sind [sie daher] für den Großteil ihres Lebens in vielen Ländern der EU nicht geschützt.“. Diese untragbare Situation besteht weiterhin, und jährlich sind etwa 200 Millionen Truthühner in der EU davon betroffen.

Teilt die Kommission die Ansicht, dass angesichts der sehr hohen Zahl betroffener Tiere den Truthühnern Priorität bei der Schaffung neuer Rechtsvorschriften im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung eingeräumt werden sollte, und welche konkreten Schritte gedenkt die Kommission dafür zu unternehmen?

Teilt die Kommission die Ansicht, dass unionsrechtliche Vorgaben zur Putenhaltung auf den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft zu beruhen haben, welche Bedingungen in der Zucht, Haltung und Behandlung von Truthühnern gegeben sein müssen, um eine Tierhaltung sicherzustellen, die gemäß Artikel 13 AEUV den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung trägt?

Letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2020
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