Antwort von Stella Kyriakides im Namen der Europäischen Kommission
7.4.2021
Die Kommission ist gegenüber den anderen europäischen Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig und handelt im Einklang mit den geltenden Vorschriften für die Haushaltsführung.
Die Verträge, die als Abnahmegarantien mit den Unternehmen geschlossen wurden, enthalten Vertraulichkeitsklauseln.
Die Kommission hat auf die Forderungen nach mehr Transparenz reagiert und im Einvernehmen mit den betroffenen Unternehmen die Verträge mit CureVac und Janssen Pharmaceuticals den Mitgliedern des Europäischen Parlaments bereits in einem speziellen Lesesaal zur Verfügung gestellt sowie eine geschwärzte Fassung der Verträge mit CureVac, AstraZeneca und Sanofi veröffentlicht.
Die Kommission verhandelt im Rahmen eines gemeinsamen Verhandlungsteams mit den Impfstofflieferanten. Dem gemeinsamen Verhandlungsteam gehören die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Generaldirektorin als Vertreterin der Kommission sowie Vertreter aus sieben Mitgliedstaaten an, die vom Lenkungsausschuss[1] ernannt werden. Die Kommission hat die Namen der Mitglieder des Verhandlungsteams nicht mitgeteilt.
Der Lenkungsausschuss überprüft die vertraglichen Abnahmegarantien vor ihrer Unterzeichnung. Das Kollegium hat die Unterzeichnung der einzelnen Abnahmegarantien in entsprechenden Beschlüssen der Kommission dem für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständigen Kommissionsmitglied oder der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständigen Generaldirektorin übertragen.
- [1] Anhang zum Beschluss C(2020) 4192 final der Kommission.