Umweltzerstörung in einem Natura-2000-Gebiet im Făgăraș-Gebirge in Rumänien
1.2.2021
Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-000627/2021
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Viola Von Cramon-Taubadel (Verts/ALE)
Audiovisuelles Material[1] belegt die massive Umweltzerstörung infolge des Baus einer Forststraße[2], die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert wurde, in einem Natura-2000-Gebiet im Făgăraș-Gebirge in Rumänien. Durch die bereits erkennbare starke Erosion wird der die Straße umgebende Primär- und Urwald, der bis zu 185 Jahre alt ist, weiter irreparabel geschädigt werden. Dies wirft Fragen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren und einem möglichen Verstoß gegen EU-Vorschriften auf.
- 1.Sind die zuständigen nationalen Behörden in Rumänien ihrer Verpflichtung nachgekommen, eine hinreichend ausführliche und begründete Prüfung vorzunehmen, um nachzuweisen, dass sich für dieses Natura-2000-Gebiet keine nachteiligen Auswirkungen ergeben?
- 2.Auf welcher Grundlage und unter welchen Auflagen im Einklang mit den Natura-2000-Kriterien (z. B. Abschwächungs-, Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung oder zumindest Verringerung der Auswirkungen) wurde dem Holzeinschlagsunternehmen eine Ausnahmegenehmigung bzw. Genehmigung erteilt, und welche Kontrollmechanismen wurden eingesetzt, um die Einhaltung dieser Auflagen und damit der Umweltvorschriften der EU sicherzustellen?
- 3.Wird die Kommission in Anbetracht der vorliegenden Nachweise dieser Angelegenheit nachgehen, und welche Schritte wird sie einleiten, wenn auch sie hier Verdachtsmomente für eine Nichteinhaltung der Vorschriften sieht?
Letzte Aktualisierung: 5. Februar 2021