Kettenabschiebungen aus Italien, Österreich, Slowenien und Kroatien
21.4.2021
Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-002171/2021
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Bettina Vollath (S&D)
Italienische und slowenische Gerichte haben rechtswidrige Zurückweisungen über die EU-Außengrenze nach Bosnien und Herzegowina festgestellt, bei denen italienische, slowenische und kroatische Behörden in systematischer Form zusammenwirken und die Mitgliedstaaten u.a. das Folterverbot der EU-Grundrechtecharta, den Grundsatzes der Nichtzurückweisung sowie das Verbot kollektiver Ausweisung gebrochen haben. In Österreich ist derzeit ebenfalls ein Gerichtsverfahren anhängig; der Beschwerdeführer wurde innerhalb von nur 48 Stunden im Zusammenwirken von Österreich, Slowenien und Kroatien gewaltsam über die EU-Außengrenze nach Bosnien und Herzegowina verbracht. Von Betroffenen wird von Kettenabschiebungen aus Österreich über Ungarn nach Serbien berichtet.
Berichte deuten darauf hin, dass koordinierte Kettenabschiebungen aus Italien seit Frühjahr 2020 bzw. aus Österreich seit Sommer 2020 routinemäßig im Zusammenwirken mit Slowenien und Kroatien durchgeführt werden.
- 1.Hat die Kommission, seitdem rechtswidrige Kettenabschiebungen durch Mitgliedstaaten bekannt sind, bei denen die Betroffenen ohne rechtsstaatliches Verfahren an andere Mitgliedstaaten übergeben und von dort aus gewaltsam über die EU-Außengrenze verbracht werden, untersucht und die beteiligten Regierungen damit konfrontiert, und was war das Ergebnis?
- 2.Welche Maßnahmen wurden bereits bzw. werden künftig von der Kommission ergriffen, um die Verletzung von Unionsrecht im Zusammenhang mit Kettenabschiebungen durch die Mitgliedstaaten hintanzuhalten, welche unabhängigen Kontrollmechanismen sind bereits in Betrieb, und sind Vertragsverletzungsverfahren gegen die beteiligten Mitgliedstaaten geplant?