Parlamentarische Anfrage - P-003686/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
P-003686/2021(ASW)

Antwort von Janez Lenarčič im Namen der Europäischen Kommission

Meldungen des Europäischen Hochwasser-Warnsystems (EFAS) werden per E-Mail übermittelt und enthalten technische Daten, die von Experten in Kombination mit Informationen aus den nationalen Systemen interpretiert werden müssen. Alle EFAS-Partner können über die EFAS-Kartenansicht auf detaillierte Hochwasservorhersagen zugreifen. Das EFAS gibt keine Warnungen heraus, sondern Meldungen und die zugehörigen Hochwasservorhersagen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verwendet werden können, um die Öffentlichkeit zu warnen. Das EFAS überwacht die von den Mitgliedstaaten als Reaktion auf seine Meldungen ergriffenen Katastrophenschutzmaßnahmen nicht und gibt zu diesen keine Rückmeldungen.

Die Kommission prüft[1] außerdem die Möglichkeit, einen Mechanismus einzurichten, um virtuelle Ad-hoc-Sitzungen mit den zuständigen Behörden abzuhalten, wenn unmittelbar die Gefahr von Überschwemmungen besteht.

Die Kommission kann die in den Verträgen verankerten Zuständigkeiten nicht einseitig ändern, sie stärkt aber im Einklang mit der unterstützenden Zuständigkeit gemäß Artikel 196 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kontinuierlich die Koordinierung in der EU. Bei der jüngsten Überarbeitung der Rechtsvorschriften[2] hat die Kommission unter anderem das Risiko hydrogeologischer Instabilität in die Liste der Katastrophen aufgenommen, bei denen rescEU Hilfe leistet, um die bestehenden nationalen Kapazitäten zu verstärken. Ferner schlug sie vor, Szenarien für wahrscheinliche grenzüberschreitende Katastrophen, einschließlich Überschwemmungen, zu entwickeln sowie Ziele für Katastrophenresilienz festzulegen, an denen die längerfristige Stärkung der Resilienz gegenüber verschiedenen Katastrophen, einschließlich Überschwemmungen, ausgerichtet werden kann.

Letzte Aktualisierung: 22. November 2021
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