Antwort von Thierry Breton im Namen der Europäischen Kommission
28.10.2021
Die Umsetzung der neuen Urheberrechtsrichtlinie[1] ist für die Kommission eine Priorität. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht lief am 7. Juni 2021 ab. Am 26. Juli 2021 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten ein, die ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen bislang nicht oder nur teilweise mitgeteilt haben[2].
Die EU-Delegationen in der ganzen Welt bemühen sich darum, die EU-Politik zu vermitteln und gegebenenfalls Konvergenzen mit Drittländern zu erreichen. Insbesondere sind die EU-Delegationen eng in die Digitaldialoge eingebunden, die die EU mit einer Reihe von Partnern in Fragen von beiderseitigem Interesse führt — von der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen bis hin zur Forschung. Die EU ist bereit, weiterhin aktiv nach Wegen zu suchen, wie der Wissensaustausch mit den internationalen Partnern — auch über EU-Delegationen — verbessert werden kann, so auch in Bezug auf Urheberrechtsfragen.
- [1] Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 92), https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/790/oj
- [2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/MEX_21_3902