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Parlamentarische Anfrage - P-003982/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
P-003982/2021(ASW)

Antwort von Thierry Breton im Namen der Europäischen Kommission

Die Umsetzung der neuen Urheberrechtsrichtlinie[1] ist für die Kommission eine Priorität. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht lief am 7. Juni 2021 ab. Am 26. Juli 2021 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten ein, die ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen bislang nicht oder nur teilweise mitgeteilt haben[2].

Die EU-Delegationen in der ganzen Welt bemühen sich darum, die EU-Politik zu vermitteln und gegebenenfalls Konvergenzen mit Drittländern zu erreichen. Insbesondere sind die EU-Delegationen eng in die Digitaldialoge eingebunden, die die EU mit einer Reihe von Partnern in Fragen von beiderseitigem Interesse führt — von der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen bis hin zur Forschung. Die EU ist bereit, weiterhin aktiv nach Wegen zu suchen, wie der Wissensaustausch mit den internationalen Partnern — auch über EU-Delegationen — verbessert werden kann, so auch in Bezug auf Urheberrechtsfragen.

Letzte Aktualisierung: 3. November 2021
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