Verweigerung der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber durch die Herkunftsstaaten
6.10.2021
Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-004553/2021
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Bernhard Zimniok (ID)
Laut Medienberichten[1] verweigert die Regierung Gambias die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber aus der EU. Das betrifft alleine aus Deutschland über 6000 Personen. Daher stellen sich folgende Fragen:
- 1.Wie gedenkt die Kommission, auf diese Weigerung zu reagieren, um die abgelehnten Asylbewerber erfolgreich nach Gambia rückführen zu können?
- 2.Welche wirkungsvolle Strategie verfolgt die Kommission, um die Rückführung abgelehnter Asylbewerber zukünftig nicht vom guten Willen der Heimatländer oder der Asylbewerber selbst abhängig zu machen, und auf welchen Erfahrungen bzw. welcher empirischen Grundlage beruhen diese Maßnahmen?
- 3.Wird die Kommission Sanktionen gegen einzelne Vertreter betroffener Regierungen, wirtschaftliche Sanktionen gegen die Herkunftsländer und/oder die Streichung von Entwicklungshilfe als angemessene Maßnahmen in Betracht ziehen, um zukünftig auf derartiges Fehlverhalten von Regierungen der Heimatländer abgelehnter Asylbewerber reagieren zu können?
- [1] https://www.welt.de/politik/ausland/plus233805244/Migranten-Afrikas-neue-Weigerung-in-der-Migrationspolitik.html
Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2021