Anhaltende illegale Zurückweisungen an der Grenze trotz einstweiliger Maßnahmen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
30.5.2022
Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-001972/2022
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Erik Marquardt (Verts/ALE)
Wie vom Griechischen Flüchtlingsrat[1] gemeldet, waren 94 Syrer, darunter Minderjährige mit Gesundheitsbeschwerden und junge Mütter mit ihren Säuglingen, vor Kurzem an einem Eiland vor der Küste des griechischen Regionalbezirks Evros gestrandet und mussten dort mehrere Tage ohne Wasser und Nahrung ausharren. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 24. Mai 2022 einstweilige Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass diese Menschen unverzüglich humanitäre und medizinische Hilfe erhalten und die gesetzlich vorgesehenen Aufnahme- und Identifizierungsverfahren auf sie angewandt werden, wurden sie laut Berichten ihrer Familienangehörigen in der Türkei am letzten Wochenende gegen ihren Willen in die Türkei zurückgebracht.
- 1.Sind die oben geschilderten Handlungen Griechenlands nach Ansicht der Kommission mit dem EU-Recht, einschließlich der Charta der Grundrechte, vereinbar?
- 2.Welche Schritte wird die Kommission unternehmen, um der möglichen Zurückweisung von 94 Syrern nachzugehen?
- 3.Liegen ihr Informationen über andere illegale Zurückweisungen durch Griechenland oder über die Zahl mutmaßlich rechtswidriger Verhaltensweisen an der griechischen Grenze vor?
- [1] https://www.gcr.gr/en/news/press-releases-announcements/item/1974-new-echr-decision-instructing-greece-to-save-syrian-refugees-at-the-evros-region-we-call-on-the-greek-government-to-comply-and-save-their-lives