Parlamentarische Anfrage - P-000671/2024(ASW)Parlamentarische Anfrage
P-000671/2024(ASW)

Antwort von Piotr Serafin im Namen der Europäischen Kommission

1. Die individuellen Bewertungen der Bewerber in einem Auswahlverfahren sind vertraulich und unterliegen sowohl der Geheimhaltung der Beratungen des Ausschusses, wie von der Rechtsprechung der EU-Gerichte[1] bestätigt wurde, als auch den Datenschutzvorschriften. Bei einem Auswahlverfahren, das mehrere Abschnitte umfasst, greifen die Ergebnisse, die ein Bewerber, der in einem Abschnitt des Verfahrens erfolgreich ist, erzielt hat, nicht dem Ergebnis der nachfolgenden Abschnitte vor. Der Vorauswahlausschuss und der Beratende Ausschuss für Ernennungen (CCA) ermittelten die Bewerberinnen und Bewerber, die über die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen verfügten, um zum nächsten Abschnitt überzugehen. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen in die engere Wahl gezogen und somit für die Vorstellungsgespräche mit den zuständigen Kommissionsmitgliedern vorgeschlagen wurden, gab es keine Rangfolge. Die Auswahlliste stützte sich auf die vorangegangenen Abschnitte, in denen die am besten qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber anhand der Ergebnisse der Arbeit des Vorauswahlausschusses sowie der externen Bewertungsberichte, die eine Zusammenfassung der Stärken und Entwicklungspotenziale der Bewerber enthielten, ermittelt worden waren. Für das spezifische Auswahlverfahren gelten sowohl die Präsidentin als auch das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied als zuständige Kommissionsmitglieder, da der KMU-Beauftragte der EU gemäß der Mitteilung „KMU-Entlastungspaket“ „der Präsidentin direkt unterstellt ist, aber auch dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied über alle KMU-bezogenen Tätigkeiten Bericht erstattet, die er in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU […] durchführt“[2].

2. Wie die Kommission in ihrer Übersicht über die Personalpolitik im Zusammenhang mit Beamten der höheren Führungsebene darlegt, ist „die Leistung das ausschlaggebende Kriterium für Entscheidungen über die Ernennung von hochrangigen Beamtinnen und Beamten“[3]. Die geografische Ausgewogenheit und die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern sind allgemeine politische Erwägungen. Das Recht auf Ernennung von hochrangigen Beamtinnen und Beamten ist Teil der institutionellen Autonomie eines jeden Organs, und jedes Organ verfügt bei der Entscheidung zwischen verschiedenen qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern über einen Ermessensspielraum. Die Kommission traf die Ernennungsentscheidung in Anbetracht der umfangreichen Erfahrungen und der Erfolgsbilanz von Herrn Pieper auf dem Gebiet der KMU.

3. Die Kommission äußert sich nicht zu Behauptungen Dritter und macht geltend, dass das Auswahlverfahren nach den festgelegten Regeln und Grundsätzen durchgeführt wurde, die öffentlich zugänglich und leicht abrufbar sind.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Herr Pieper beschlossen hat, sein Amt als KMU-Beauftragter der EU nicht wie geplant am 16. April 2024 anzutreten.

Letzte Aktualisierung: 6. März 2025
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