Parlamentarische Anfrage - P-001352/2024(ASW)Parlamentarische Anfrage
P-001352/2024(ASW)

Antwort von Vizepräsidentin Jourová im Namen der Europäischen Kommission

Unabhängig von der formalen Bezeichnung der Verträge für Videospiele unterliegen ihre materiellen Konditionen, z. B. hinsichtlich ihrer Dauer und Abhängigkeit von den Servern des Spielanbieters, und der damit verbundenen Marketing- und Werbepraktiken den Transparenzanforderungen der Richtlinien 93/13/EWG[1], 2005/29/EG[2] und 2011/83/EU[3] und den dortselbst enthaltenen Vorschriften gegen Missbräuchlichkeit. Die Richtlinie 2019/770/EU[4] verschafft dem Verbraucher bei vertragswidrigem Verhalten Abhilfemöglichkeiten. Wird beispielsweise ein Vertrag über die Bereitstellung eines Videospiels für einen bestimmten Zeitraum beendet, so hat der Unternehmer dem Verbraucher den im Voraus gezahlten Teil des Preises für den nach Beendigung des Vertrags verbleibenden Zeitraum zu erstatten. Die Verbraucherschutzvorschriften der EU enthalten keine spezifischen Anforderungen an die Dauer der Bereitstellung von Produkten, einschließlich Online-Videospielen. Die Richtlinie 93/13/EWG verbietet jedoch missbräuchliche Klauseln, die ein erhebliches Missverhältnis der Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Nachteil der Verbraucher verursachen. Klauseln, die beispielsweise die einseitige Änderung oder Kündigung eines unbefristeten Vertrags durch den Gewerbetreibenden ohne angemessene Kündigungsfrist vorsehen, können vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung als missbräuchlich angesehen werden[5].

Nach dem Urheberrecht der Union, d. h. der Richtlinie 2009/24[6], müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die darin vorgesehenen Ausnahmen für rechtmäßige Nutzer vom Rechtsinhaber bei der Festlegung der vertraglichen Bedingungen über die Nutzung des Videospiels beachtet werden. Fragen wie die Verfügbarkeit des Videospiels und die Abhängigkeit von Online-Servern sowie die Möglichkeit, dass das Spiel irgendwann eingestellt wird, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich des EU-Urheberrechts.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024
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