Die Präsidentin hat gemäß den Artikeln 10 und 183 GO und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des betroffenen Mitglieds beschlossen, gegen Diana Iovanovici Şoşoacă eine Sanktion zu verhängen, weil sie die Sitzung vom 18. Juli 2024 gestört hat, indem sie sich während der Aussprache über die Erklärung der Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Kommission unangemessen verhalten hat (Punkt 3 des Protokolls vom 18.7.2024).
Diese Sanktion besteht im Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von sieben Tagen sowie in einer vorübergehenden Suspendierung von der Teilnahme an den Tätigkeiten des Parlaments im Plenum für die Dauer von sieben Tagen, an denen das Parlament Sitzungen abhält, ab heute, 8. Oktober 2024, unbeschadet der Ausübung des Stimmrechts des Mitglieds im Plenum und vorbehaltlich der strengen Einhaltung der Verhaltensregeln.
Dieser Beschluss wurde dem betroffenen Mitglied bekanntgegeben, das gegen ihn eine interne Beschwerde beim Präsidium gemäß Artikel 184 GO eingereicht hat. Das Präsidium hat die verhängte Sanktion in seiner gestrigen Sitzung unbeschadet der dem betroffenen Mitglied zustehenden externen Beschwerdemöglichkeiten bestätigt. Die Sanktion ist somit unanfechtbar.