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Verfahren : 2002/0124(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0073/2004

Eingereichte Texte :

A6-0073/2004

Aussprachen :

PV 10/01/2005 - 13

Abstimmungen :

PV 12/01/2005 - 4.1

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0003

Protokoll
Mittwoch, 12. Januar 2005 - Straßburg

4.1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ***II (Abstimmung)

Empfehlung für die zweite Lesung: Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung [16182/2/2003 - C6-0112/2004 - 2002/0124(COD)] - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Berichterstatter: Manuel Medina Ortega (A6-0073/2004)

(Qualifizierte Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 1)

GEMEINSAMER STANDPUNKT DES RATES

In der geänderten Fassung für gebilligt erklärt (P6_TA(2005)0003)

Von der Kommission übermittelte Erklärungen

Anhänger

„Die Kommission ist bereit, die spezifischen Probleme im Zusammenhang mit der Versicherung für Anhänger im Rahmen des Berichts zu prüfen, den sie dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 6 der Vierten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (2000/26/EG) bis zum 20. Juli 2005 vorlegen muss.“

Gerichtskosten

„Die Kommission ist der Ansicht, dass es den Verbrauchern zugute kommen würde, wenn mehr Möglichkeiten für eine Versicherungsdeckung für die erforderlichen und angemessenen Gerichtskosten infolge von Verkehrsunfällen in der Europäischen Union geschaffen würden. Die Kommission wird die derzeitige Verfügbarkeit von freiwilligen Versicherungsverträgen in Bezug auf die Gerichtskosten sowie die Auswirkungen einer solchen Deckung auf die Kosten der Prämien der Versicherten in den Mitgliedstaaten prüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat umgehend Bericht erstatten.“

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