11. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates
Der Präsident teilt gemäß Artikel 57 Absatz 1 GO mit, dass die folgenden Gemeinsamen Standpunkte des Rates, die dazugehörigen Begründungen und die jeweiligen Standpunkte der Kommission eingegangen sind:
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 24. Januar 2005 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/541/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsgurte und Haltesysteme für Kraftfahrzeuge (11934/3/2004 - - C6-0029/2005 - 2003/0130(COD)) Ausschussbefassung: federführend: TRAN
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 24. Januar 2005 in Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/115/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen (11933/3/2004 - - C6-0030/2005 - 2003/0136(COD)) Ausschussbefassung: federführend: TRAN
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 24. Januar 2005 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 74/408/EWG des Rates über Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Sitze, ihrer Verankerungen und Kopfstützen (11935/3/2004 - - C6-0031/2005 - 2003/0128(COD)) Ausschussbefassung: federführend: TRAN
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, beginnt somit am folgenden Tag, 28.01.2005.