9. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates
Der Präsident teilt gemäß Artikel 57 Absatz 1 GO mit, dass der folgende Gemeinsame Standpunkt des Rates, die dazugehörige Begründung und der jeweilige Standpunkt der Kommission eingegangen sind:
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (09817/2005 - KOM(2005)0272 - C6-0192/2005 - 2005/0064(SYN)) Ausschussbefassung: federführend: ECON
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, beginnt somit am folgenden Tag, 24.06.2005.