Im Anschluss an den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2005, die Immunität von Umberto Bossi im Rahmen eines beim Gericht von Brescia anhängigen Strafverfahrens zu schützen, hat der Präsident von den zuständigen italienischen Behörden gemäß Artikel 7 Absatz 9 GO das Urteil in dieser Rechtssache mitgeteilt, das am 6. Juni 2005 vom Berufungsgericht von Brescia gefällt wurde.
Die genannte Mitteilung wird dem Rechtsausschuss zur Kenntnisnahme übermittelt.