Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Protokoll
Donnerstag, 17. November 2005 - Straßburg

7. Mitteilung des Präsidenten

In der Rechtssache C-305/05 ersucht der Schiedshof (Belgien), der von der belgischen Kammer der Rechtsanwaltschaften befasst wurde, den Gerichtshof um Vorabentscheidung betreffend die Gültigkeit bestimmter Bestimmungen der Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche (ABl. L 344 vom 28.12.2001, S.76).

Giuseppe Gargani, Vorsitzender des JURI-Ausschusses, hat den Präsidenten des Parlaments davon unterrichtet, wie der Rechtsausschuss die Möglichkeit beurteilt, gemäß Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofs beim Gerichtshof Schriftsätze einzureichen.

Gemäß den Befugnissen, die ihm durch Artikel 19 Absatz 4 GO übertragen werden, und nach Unterrichtung der Konferenz der Präsidenten hat der Präsident des Parlaments beschlossen, innerhalb der Ordnungsfristen die erforderlichen Schriftsätze beim Gerichtshof einzureichen, um die Gültigkeit dieses im Verfahren der Mitentscheidung angenommenen Rechtsakts, der Gegenstand der Rechtssache C-305/05 ist, zu bestätigen.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen