Die zuständigen polnischen Behörden haben die Benennung von Anna Elzbieta Fotyga als Staatssekretärin in der polnischen Regierung mit Wirkung vom 23/11/2005 mitgeteilt.
Da dieses Amt gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament unvereinbar ist, stellt das Parlament gemäß Artikel 4 Absatz 4 GO das Freiwerden dieses Sitzes mit Wirkung vom 23.11.2005 fest und unterrichtet den betreffenden Mitgliedstaat hiervon.