8. Versorgung der karitativen Organisationen, die zur Durchführung des Europäischen Nahrungsmittelhilfeprogramms für bedürftige Bevölkerungsgruppen zugelassen sind (schriftliche Erklärung)
Die von den Mitgliedern Marie-Arlette Carlotti, Philippe Busquin, Joseph Daul, Mario Mauro und Bogusław Sonik eingereichte schriftliche Erklärung 75/2005 zur Versorgung der karitativen Organisationen, die zur Durchführung des Europäischen Nahrungsmittelhilfeprogramms für bedürftige Bevölkerungsgruppen zugelassen sind, hat am 23.03.2006 die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erhalten und wird somit gemäß Artikel 116 Absatz 4 GO an die Adressaten übermittelt und mit den Namen der Unterzeichner in den Angenommenen Texten vom 04.04.2006 veröffentlicht.