- Cristiana Muscardini, die erklärt, dass die letzte Fassung des Entschließungsantrags B6-0527/2006/rev nicht in allen Sprachen vorliegt und dieser Text daher gemäß Artikel 136 und 138 GO nicht zur Abstimmung gestellt werden kann (der Präsident antwortet ihr, dass alle Sprachfassungen vorliegen und man daher zur Abstimmung schreiten kann);
- Mirosław Mariusz Piotrowski, der erklärt, dass bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag B6-0526/2006 nach der Abstimmungsliste zuerst Änderungsantrag 1 zur Abstimmung per Handzeichen gestellt hätte werden müssen und nicht sofort elektronisch abgestimmt hätte werden dürfen, wie es geschehen ist; erst dann hätte die namentliche Abstimmung zum Entschließungsantrag durchgeführt werden dürfen;
- Alejo Vidal-Quadras, der Mirosław Mariusz Piotrowski unterstützt und die Ansicht vertritt, dass erstens einige Abgeordnete durch die Abwicklung der Abstimmung irregeführt wurden und zweitens der Text der letzten Fassung des Entschließungsantrags B6-0527/2006/rev wesentliche Änderungen enthält und dass das angewandte Verfahren nicht mit der Geschäftsordnung vereinbar ist (der Präsident antwortet ihm, dass über Änderungsantrag 1 nicht namentlich abgestimmt wurde, sondern elektronisch, und dass die Anwendung der Geschäftsordnung dem Präsidenten obliegt);
- Martin Schulz im Namen der PSE-Fraktion, der der Ansicht ist, dass die Geschäftsordnung eingehalten wurde, und den Präsidenten auffordert, die Abstimmung fortzusetzen und den Entschließungsantrag B6-0527/2006/rev zur Abstimmung zu stellen;
- Avril Doyle, die darauf hinweist, dass sich der Präsident hinsichtlich der Abwicklung dieser Abstimmung möglicherweise in einem Interessenkonflikt befindet;
- Ignasi Guardans Cambó, der klarstellt, dass die PSE-Fraktion den Entschließungsantrag B6-0527/2006/rev, bei dem es sich um einen Gemeinsamen Entschließungsantrag handelt, nicht alleine unterzeichnet hat;
- Kathy Sinnott, die erklärt, dass sie selbst durch die Abwicklung der Abstimmung irregeführt wurde und daher ihre Stimme nicht wie gewünscht abgegeben hat;
- Bogdan Pęk, der fordert, dass der Entschließungsantrag B6-0526/2006 erneut zur Abstimmung gestellt wird;
- Daniel Cohn-Bendit, der sich vehement gegen die Äußerungen von Avril Doyle ausspricht und den Fraktionsvorsitzenden der PPE-DE-Fraktion auffordert, dazu Stellung zu nehmen;
- José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, der Alejo Vidal-Quadras unterstützt und auf die Bestimmungen von Artikel 159 Absätze 1 und 2 GO hinweist;
- Hans-Gert Pöttering im Namen der PPE-DE-Fraktion, der betont, dass die Integrität des Präsidenten in keiner Weise infrage gestellt wird, aber die Auffassung vertritt, dass zu Beginn der Abstimmung einige Verwirrung geherrscht habe; daher fordert er den Präsidenten auf, die Abstimmung zu wiederholen.
Der Präsident teilt mit, dass er unverzüglich die zuständigen Stellen konsultieren und dann gemäß Artikel 166 Absatz 4 GO Stellung nehmen werde.
Nach dieser Konsultation beschließt der Präsident Folgendes:
- Die letzte Fassung des Entschließungsantrags B6-0527/2006/rev liegt in allen Sprachen vor, ist daher zulässig und wird zur Abstimmung gestellt;
- da die Abwicklung der Abstimmung über den Entschließungsantrag B6-0526/2006 möglicherweise einige Abgeordnete irregeführt hat, wird die Abstimmung wiederholt. Sie ersetzt und annulliert die vorangegangene Abstimmung.