10. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates
Der Präsident teilt gemäß Artikel 57 Absatz 1 GO mit, dass der folgende Gemeinsame Standpunkt des Rates, die dazugehörige Begründung und der jeweilige Standpunkt der Kommission eingegangen sind:
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 23. Oktober 2006 im Hinblick auf die Annahme der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (11944/2/2006 - C6-0357/2006 - 2004/0220(COD)) Ausschussbefassung: federführend: DEVE
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um Stellung zu nehmen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 27.10.2006.