Die zuständigen österreichischen Behörden haben die Benennung von Wolfgang Bulfon mit Wirkung vom 18.01.2007 anstelle von Maria Berger zum Mitglied des Europäischen Parlaments mitgeteilt.
Solange sein Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Wolfgang Bulfon gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil, unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach er kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist.