Der Präsident teilt mit, dass der Ministerpräsident der Tschechischen Republik ihn von seinem Beschluss in Kenntnis gesetzt hat, Jan Zahradil als seinen Vertreter bei den Beratungen über die „Erklärung von Berlin“ und allgemeiner bei der Wiederbelebung des Verfassungsprozesses während des deutschen Ratsvorsitzes zu benennen.
Der gemäß Artikel 4 Absatz 5 GO hiermit befasste Rechtsausschuss ist in seiner Sitzung vom 19. und 20. März 2007 zu dem Schluss gelangt, dass diese Aufgabe mit dem Buchstaben und dem Geist des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Einklang steht und dass sich Jan Zahradil folglich nicht in einer mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbaren Situation befindet und dieses Mandat weiter ausüben kann.