Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der mündlichen Stimmerklärungen, die zur Abstimmung am Vormittag eingereicht wurden.
Die Präsidentin stellt fest, dass keiner der Abgeordneten, die eine Stimmerklärung abgeben wollten, anwesend ist.
Diese Abgeordneten können nach Wunsch schriftliche Stimmerklärungen abgeben.