Alfonso Andria, Renato Brunetta, Mario Mantovani, Lapo Pistelli und Luciana Sbarbati haben mitgeteilt, dass sie ins italienische Parlament gewählt wurden und sich für dieses Mandat entschieden haben.
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Artikel 4 Absätze 1 und 4 GO nimmt das Parlament dies zur Kenntnis und stellt das Freiwerden ihrer Sitze mit Wirkung vom 29.04.2008 fest.
Ferner ließ sich aufgrund von Tatsachen, die anhand öffentlich zugänglicher Quellen nachprüfbar sind, feststellen, dass Umberto Bossi, Alessandra Mussolini und Adriana Poli Bortone ins italienische Parlament gewählt wurden und an dessen Arbeiten teilnehmen.
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Artikel 4 Absatz 1 GO nimmt das Parlament dies in Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 GO zur Kenntnis und stellt das Freiwerden ihrer Sitze mit Wirkung vom 29.04.2008 fest.