8. Berichtigungen (Artikel 204a der Geschäftsordnung)
Der zuständige Ausschuss hat folgende Berichtigungen zu vom Europäischen Parlament angenommenen Texten übermittelt:
- Berichtigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments, festgelegt in erster Lesung am 21. Februar 2008, im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten – P6_TA-PROV(2008)0062 - (KOM(2007)0053 – C6-0067/2007 – 2007/0030(COD)) - IMCO
- Berichtigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments, festgelegt in erster Lesung am 10. April 2008, im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung Nr. …/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen KMU, die Forschung und Entwicklung betreiben – P6_TA-PROV(2008)0116 - (KOM(2007)0514 – C6-0281/2007 – 2007/0188(COD)) - ITRE
Gemäß Artikel 204a Absatz 4 GO gelten derartige Berichtigungen als angenommen, wenn nicht spätestens achtundvierzig Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens vierzig Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt werden.
Die Berichtigungen sind im Bereich „Séance en direct“ abrufbar.