6. Berichtigung eines vom Parlament angenommenen Textes (Artikel 204a der Geschäftsordnung)
Der zuständige Ausschuss hat folgende Berichtigung zu einem vom Parlament angenommenen Text unterbreitet:
- Berichtigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments, festgelegt in erster Lesung am 20. Mai 2008, im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Viehbestands- und Fleischstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinien 93/23/EWG, 93/24/EWG und 93/25/EWG des Rates P6_TA-PROV(2008)0206 - (KOM(2007)0129 – C6-0099/2007 – 2007/0051 (COD)) - AGRI
Gemäß Artikel 204a Absatz 4 GO gilt dieseBerichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens achtundvierzig Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens vierzig Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.