5. Berichtigung (Artikel 204a der Geschäftsordnung)
Der zuständige Ausschuss hat folgende Berichtigung zu einem vom Parlament angenommenen Text unterbreitet:
– Berichtigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments, festgelegt in erster Lesung am 3. September 2008, im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – P6_TA_PROV(2008)0392 – (KOM(2007)0355 – C6-0197/2007 – 2007/0121(COD)) – ENVI
Gemäß Artikel 204a Absatz 4 GO gilt dieseBerichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens achtundvierzig Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens vierzig Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.
Die Berichtigung ist im Bereich „Séance en direct“ abrufbar.