3.7. Schutzbestimmungen, die Gesellschaften im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind (kodifizierte Fassung) ***I (Artikel 131 GO) (Abstimmung)
Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten (kodifizierte Fassung) [KOM(2008)0544 - C6-0316/2008 - 2008/0173(COD)] - Rechtsausschuss. Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0465/2008)
(Einfache Mehrheit erforderlich)
(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 7)