Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften [KOM(2008)0786 - C6-0449/2008 - 2008/0224(CNS)] - Rechtsausschuss. Berichterstatter: Giuseppe Gargani (A6-0483/2008)
(Einfache Mehrheit erforderlich)
(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 21)
Giuseppe Gargani (Berichterstatter) hat zu den Änderungsanträgen 62, 65 und 75 mündliche Änderungen vorgeschlagen, die berücksichtigt wurden.
Vor der Schlussabstimmung hat Giuseppe Gargani die Kommission gebeten, ihren Standpunkt darzulegen, was Margot Wallström (Vizepräsidentin der Kommission) tat.
Nach der Schlussabstimmung hat Giuseppe Gargani folgende politische Erklärung verlesen:
«Das Europäische Parlament und der Rat kommen unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde überein, dass der Übergang zu der neuen Regelung für akkreditierte parlamentarische Assistenten für sich genommen im Vergleich zum Haushalt 2008 keine Erhöhung der Mittel nach sich zieht, die im Einzelplan des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Europäische Parlament zur Deckung der Kosten für parlamentarische Assistenz bereitgestellt werden, ausgenommen die Indexanpassung.
Das Europäische Parlament verweist auf Artikel 69 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, festgelegt vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 17. Juli 2008, in dem vorgesehen ist, dass die für alle parlamentarischen Assistenten übernommenen Ausgaben vom Präsidium jährlich angepasst werden können.
Das Europäische Parlament und der Rat kommen überein, dass für den Fall, dass die Kommission gemäß Artikel 96 Absatz 11 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften aufgrund der Aufnahme der akkreditierten parlamentarische Assistenten eine Anpassung der Beiträge zum Arbeitslosenversicherungssystem vorschlagen sollte, die erforderlichen Zahlungen des Europäischen Parlaments aus einer entsprechenden Haushaltslinie finanziert und aus dem Gesamtvolumen des Einzelplans des Europäischen Parlaments gezahlt werden sollten.
Das Europäische Parlament und der Rat weisen zudem darauf hin, dass der Rechnungshof nach Artikel 248 Absatz 2 zweiter Unterabsatz des EG-Vertrags jederzeit seine Bemerkungen zu besonderen Fragen vorlegen kann, insbesondere in Form von Sonderberichten, und auf Antrag eines der anderen Organe der Gemeinschaft Stellungnahmen abgeben kann.
Das Europäische Parlament verpflichtet sich, das künftige Gremium zur Vertretung der akkreditierten parlamentarischen Assistenten zu allen Änderungen an der in Artikel 125 Absatz 1 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen internen Entscheidung zu konsultieren.»
Der Präsident hat das Ergebnis der Abstimmung begrüßt.