9. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates
Der Präsident teilt gemäß Artikel 57 Absatz 1 GO mit, dass der folgende Gemeinsame Standpunkt des Rates, die dazugehörige Begründung und der jeweilige Standpunkt der Kommission eingegangen sind:
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 5. März 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden, hinsichtlich der Aufnahme biometrischer Identifikatoren einschließlich Bestimmungen über die Organisation der Entgegennahme und Bearbeitung von Visumanträgen (05329/1/2009 - C6-0088/2009 - 2006/0088(COD)) Ausschussbefassung: federführend: LIBE
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um Stellung zu nehmen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 13. März 2009.