Der Präsident nimmt die Ernennung von Valdis Dombrovskis zum Ministerpräsidenten der Republik Lettland zur Kenntnis.
Da dieses Amt gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament unvereinbar ist, stellt das Parlament gemäß Artikel 4 Absatz 4 GO das Freiwerden dieses Sitzes mit Wirkung vom 12. März 2009 fest und unterrichtet den betreffenden Mitgliedstaat hiervon.