7. Berichtigungen (Artikel 204a der Geschäftsordnung)
Die zuständigen Ausschüsse haben folgende Berichtigungen zu vom Europäischen Parlament angenommenen Texten übermittelt:
Berichtigungdes Standpunkts des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 17. Dezember 2008 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2009/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten P6_TA(2008)0610-(COM(2008)0016 – C6-0043/2008 – 2008/0013(COD))-ENVI
Berichtigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 17. Dezember 2008 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2009/…/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (Text von Bedeutung für den EWR) P6_TA(2008)0609 - (COM(2008)0019 – C6-0046/2008 – 2008/0016(COD)) - ITRE
Gemäß Artikel 204a Absatz 4 GO gelten derartige Berichtigungen als angenommen, wenn nicht spätestens achtundvierzig Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens vierzig Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt werden.
Die Berichtigungen sind im Bereich „Séance en direct“ abrufbar.