Mit Schreiben vom 16. Juli 2009 hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses dem Präsidenten des Parlaments mitgeteilt, dass der Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Karin Resetarits, der am 22. April 2009 von den zuständigen österreichischen Behörden gestellt wurde, als hinfällig zu betrachten ist.
Das Mandat von Karin Resetarits als Europaabgeordnete ist am 13. Juli 2009 abgelaufen. Gemäß Artikel 57 Absatz 6 der österreichischen Bundesverfassung endet die Immunität der österreichischen Mitglieder des scheidenden Parlaments mit dem Tag der konstituierenden Sitzung des neugewählten Parlaments.
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Die zuständigen tschechischen Behörden haben das Parlament gemäß Artikel 7 Absatz 9 GO von den Gerichtsbeschlüssen unterrichtet, die im Anschluss an den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. Oktober 2005, die Immunität von Vladimír Železný im Rahmen eines beim Stadtgericht Prag anhängigen Gerichtsverfahrens aufzuheben, ergangen sind.
Diese Mitteilung wird dem Rechtsausschuss zur Information übermittelt.