7. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates
Der Präsident teilt gemäß Artikel 61 Absatz 1 GO mit, dass der folgende Gemeinsame Standpunkt des Rates, die dazugehörige Begründung und der jeweilige Standpunkt der Kommission eingegangen sind:
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 20. November 2009 im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter (14639/6/2009 - C7-0287/2009 - 2008/0221(COD)) Ausschussbefassung: federführend: ITRE
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um Stellung zu nehmen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 24. November 2009.