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Protokoll
Mittwoch, 21. April 2010 - Straßburg

2. Parlamentarische Immunität

Am 16. Juli 2009 wurde der Präsident des Europäischen Parlaments mit einem Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Sławomir Witold Nitras befasst, der von einem polnischen Staatsbürger über seinen Anwalt eingereicht worden war.

Nachdem er um Stellungnahme zur Frage der Zulässigkeit dieses Antrags ersucht worden war, teilte der Vorsitzende des Rechtsausschusses dem Präsidenten des Parlaments mit Schreiben vom 17. April 2010 mit, dass dieser Antrag angesichts der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur parlamentarischen Immunität in Polen als unzulässig zu betrachten ist.

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