Der Haushaltsausschuss hat gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Haushaltsordnung in seiner Auslegung nach Ziffer 20 der Gemeinsamen Erklärung zu den nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags auf das Haushaltsverfahren anzuwendenden Übergangsmaßnahmen den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Mittelübertragung DEC 23/2010 genehmigt (N7-0027/2010 - C7-0152/2010 – 2010/2090(GBD)).