14. Antrag auf Schutz der parlamentarischen Immunität
Das Europäisches Parlament hat in seiner Sitzung vom 11. November 2009 (Punkt 5 des Protokolls vom 11.11.2009) vom Antrag auf Schutz der parlamentarischen Immunität von Viktor Uspaskich im Zusammenhang mit einem von den Behörden der Republik Litauen eingeleiteten Rechtsverfahren Kenntnis genommen und diesen gemäß Artikel 6 Absatz 3 GO an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat dem Präsidenten des Parlaments mit Schreiben vom 8. September 2010 mitgeteilt, dass dieser Antrag inzwischen als hinfällig zu betrachten ist, weil sich das Parlament in seiner Sitzung vom 7. September 2010 (Punkt 6.6 des Protokolls vom 7.9.2010) in einer Abstimmung für die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Viktor Uspaskich im Zusammenhang mit dem genannten Rechtsverfahren ausgesprochen hat.