Der Präsident teilt gemäß Artikel 61 Absatz 1 GO mit, dass er den folgenden Standpunkt des Rates mit den Gründen, aus denen der Rat seinen Standpunkt festgelegt hat, und dem Standpunkt der Kommission erhalten hat:
- Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf die Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates, der Richtlinie 96/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (13807/4/2010 - C7-0017/2011 - 2009/0006(COD)) Ausschussbefassung: federführend: IMCO
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um Stellung zu nehmen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 21. Januar 2011.