25. Berichtigung (Artikel 216 der Geschäftsordnung)
Der zuständige Ausschuss hat folgende Berichtigung zu einem vom Parlament angenommenen Text unterbreitet:
Berichtigung (P7_TA-PROV(2010)0478(COR01)) des Standpunkts des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. Dezember 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über RatingagenturenP7_TA-PROV(2010)0478 - (KOM(2010)0289 – C7-0143/2010 – 2010/0160(COD)) - ECON
Gemäß Artikel 216 Absatz 4 GO gilt dieseBerichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens achtundvierzig Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens vierzig Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.
Die Berichtigung ist im Bereich „Séance en direct“ abrufbar.