Jörg Leichtfried hat folgende mündliche Änderung zu Ziffer 4 vorgeschlagen:
"4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein integriertes System zur Risikoanalyse von Fluggästen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie eine Bedrohung für die Sicherheit darstellen, sowie zur Überprüfung von Gepäck und Fracht zu entwickeln, das auf den verfügbaren und verlässlichen Informationen, insbesondere der Polizei, der Nachrichtendienste, der Zollbehörden und der Luftfahrtunternehmen basiert; ist der Auffassung, dass das gesamte System von dem Bestreben nach Wirksamkeit geprägt sein und in vollständigem Einklang mit Artikel 21 der EU-Charta der Grundrechte zur Nichtdiskriminierung stehen sowie mit den EU-Rechtsvorschriften zum Datenschutz übereinstimmen sollte;"