10. Berichtigungen (Artikel 216 der Geschäftsordnung)
Die zuständigen Ausschüsse haben folgende Berichtigungen zu Texten, die vom Europäischen Parlament angenommen wurden, übermittelt:
- Berichtigung (P7_TA-PROV(2011)0313(COR01)) des Standpunkts des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Juli 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Systeme für die Entschädigung der AnlegerP7_TA-PROV(2011)0313 - (KOM(2010)0371 – C7-0174/2010 – 2010/0199(COD) - ECON
- Berichtigung (P7_TA-PROV(2011)0218(COR01)) des Standpunkts des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 11. Mai 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates, der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des RatesP7_TA-PROV(2011)0218 - (13807/4/2010 – C7-0017/2011 – 2009/0006(COD) - IMCO
Gemäß Artikel 216 Absatz 4 GO gelten derartige Berichtigungen als angenommen, wenn nicht spätestens achtundvierzig Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens vierzig Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt werden.
Die Berichtigungen sind auf der Website „Séance en direct“ (Tagungsinformationen) verfügbar.