gesamter Text ohne die Worte „der die Hinrichtung droht“
2.Teil:
diese Worte
§ 99
1.Teil:
gesamter Text ohne das Wort „unzeitgemäße“
2.Teil:
dieses Wort
Untertitel 18
1.Teil:
gesamter Text ohne die Worte „von Christen“
2.Teil:
diese Worte
§ 103
1.Teil:
Text bis „Arabischen Frühlings;“
2.Teil:
Rest
§ 106
1.Teil:
gesamter Text ohne die Worte „mit der US-amerikanischen … Religionsfreiheit“
2.Teil:
diese Worte
§ 135
1.Teil:
gesamter Text ohne die Worte „über die … informiert wurde“
2.Teil:
diese Worte
S&D, GUE/NGL
§ 102
1.Teil:
Text bis „des Glaubens sein sollte;“ ohne die Worte „unnachgiebige und prinzipientreue“
2.Teil:
diese Worte
3.Teil:
„fordert die Agentur … werden könnten;“
§ 104
1.Teil:
Text bis „Organisationen voranzutreiben;“
2.Teil:
Rest
Verschiedenes
Rui Tavares hat den folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 112 gestellt:
„112. ist der Auffassung, dass die Mittel neuer und bestehender Finanzierungslinien für die Unterstützung der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsaktivisten, besonders von indigenen Gemeinschaften, erhöht werden sollten; ist der Ansicht, dass sie sowohl ihre Fähigkeit unter Beweis stellen sollten, flexibel und schnell auf Krisenereignisse und aktuelle Situationen zu reagieren, wo auch immer diese auftreten, als auch ihre Kosteneffektivität sowie ihre Auswirkungen optimieren sollten; begrüßt, dass die EU den Aufbau von Kapazitäten für indigene Völker bei den Vereinten Nationen sehr unterstützt; betont, dass die Effizienzsteigerung hinsichtlich der Vertreter indigener Völker bei Veranstaltungen der Vereinten Nationen durch die Unterstützung geeigneter Logistik, Dokumentation und Information unerlässlich ist; fordert die EU auf, diese Unterstützung beizubehalten;“
7. Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Aserbaidschan
Verschiedenes Vytautas Landsbergis hat den folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 1 gestellt: „§ 1 Buchstabe b sicherstellen, dass die Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan sowie zwischen der EU und Armenien entsprechend den Forderungen im Bericht des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 über die Notwendigkeit einer Strategie der EU für den Südkaukasus und den in der gemeinsamen Erklärung von L’Aquila vom 19. Juli 2009 verankerten Grundsätzen der Minsker OSZE-Gruppe an die konstruktiven Bemühungen Aserbaidschans geknüpft sind, beachtliche Fortschritte bei der friedlichen Beilegung des Konflikts um Bergkarabach zu erzielen. Dazu zählen beispielsweise vertrauensbildende Maßnahmen wie eine allgemeine Entmilitarisierung, der Abzug von Scharfschützen von der Kontaktlinie, zunächst der Rückzug armenischer Truppen aus allen besetzten Gebieten Aserbaidschans um Bergkarabach und die Wiedererlangung der aserbaidschanischen Kontrolle über diese Gebiete, ein Mechanismus zur aktiven Verhütung von Zwischenfällen und die Untersuchung von Verletzungen des Waffenstillstands an der Kontaktlinie, das Recht aller Binnenvertriebenen und Flüchtlinge, zu ihren Wohnorten und ihrem Eigentum zurückzukehren, sowie internationale Sicherheitsgarantien, die eine echte multinationale Friedensmission umfassen, um geeignete vereinbarte Bedingungen für die zukünftige rechtsverbindliche freie Willensäußerung bezüglich des endgültigen Status von Bergkarabach zu schaffen;"
8. Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Armenien